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FG München: Umwandlung einer nicht mehr vollwertigen Darlehensforderung eines GmbH-Gesellschafters in eine atypisch stille Beteiligung vor Einführung der Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte des Gesellschafters durch Auflösung der bei Begründung der atypisch stillen Gesellschaft gebildeten Kapitalrücklage nach Einführung der Abgeltungsteuer
Urteil vom 13.06.2024 – 13 K 2535/22